Förderung

Lokale Förderung

Einige Städte und Gemeinden haben sich die Förderung von SonnenStrom zum Ziel gesetzt. Diese Förderungen werden entweder als Zuschüsse zum Kauf einer Anlage oder in Form einer erhöhten Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt. Fragen Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Auch lokale Agendagruppen helfen gern weiter.

Landesförderung

In einzelnen Bundesländern gibt es eigene Förderprogramme, die Sie unter www.solarfoerderung.de speziell für Ihr Bundesland abfragen können.

Bundesförderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Kredite zur langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen (KfW-Umweltschutzprogramm) und zur Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion (KfW-Programm zur C02-Minderung), wozu auch der Kauf von SonnenStrom Anlagen gehören. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen ist kein Eigenkapital notwendig.

Die Kreditlaufzeiten betragen zwischen 10 und 30 Jahren, wobei in der Regel die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. In diesen Jahren kann die vergütete Einspeisevergütung (EEG) zur Tilgung angespart werden. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die Hausbank.

Informationen direkt bei der KfW www.kfw.de.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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